Das Arbeitsschutzgesetz fordert den Unternehmer auf, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen sowie Gefährdungen zu bewerten.

Gefährdungsbeurteilung (GBU) – ein Muss in jedem Unternehmen!

Die Expert unterstützt durch Beratung, Erstellung, Betreuung und Schulung

Das Arbeitsschutzgesetz fordert den Unternehmer auf, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen sowie Gefährdungen zu bewerten.

Gefährdungs- beurteilung (GBU) – ein Muss in jedem Unternehmen!

Die Expert unterstützt durch Beratung, Erstellung, Betreuung und Schulung

Gefährdungsbeurteilung (GBU): Sicherheit am Arbeitsplatz

Erfüllen Sie gesetzliche Pflichten nach ArbStättV und ArbSchG? Identifizieren und bewerten Sie Risiken wie Maschinengefahren, Chemikalien und psychische Belastungen. Entwickeln Sie Schutzmaßnahmen zur Unfallvermeidung und Gesundheitssicherung. sichern Sie sich professionelle Unterstützung!

Unsere Leistungen

 •  Erstellung Dokumentation  •   Prüfung und Beurteilung/Bewertung  •  Aktualisierung und Verbesserung  •
•  Begleitung in der Umsetzung  •  Schulung und Beratung  •

Schulungen & Training
Training & Schulungen

Training & Schulungen

Praxisnahe Schulungen zu rechtlichen Grundlagen und praktischen Methoden der Gefährdungsbeurteilung
Erstellen von GBUs

Erstellen von GBUs

Professionelle Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Ihren betrieblichen Anforderungen.

Beratungsleistungen

Beratungsleistungen

Individuelle Unterstützung bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen und der kontinuierlichen Verbesserung Ihrer Arbeitsplatzsicherheit.

Allgemeine Informationen zur Gefährdungsbeurteilung (GBU)

In Deutschland sind Gefährdungsbeurteilungen gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 ArbStättV). Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Ansatz und Durchführung

Gefährdungsbeurteilungen dienen der Identifizierung und Bewertung von potenziellen Gefahren und Risiken. Dazu zählen physische und psychische Belastungen sowie spezifische Gefahren wie der Austritt von Gasen und Dämpfen. Auf Basis dieser Bewertungen werden geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt.

Gesetzliche Grundlagen

Bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen müssen verschiedene Gesetze und Vorschriften beachtet werden:

Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung — ArbStättV) — §3 Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Beschäftigte bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten Gefährdungen ausgesetzt sind oder sein könnten. Bei einer Gefährdungsbeurteilung sind physische und psychische Belastungen sowie Belastungen der Augen oder Gefährdungen des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festzulegen und die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren.

Das Arbeitsschutzgesetz ist die grundlegende Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es schreibt vor, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln und Anlagen sowie die Durchführung von Prüfungen und Kontrollen. Sie enthält auch Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz. Sie schreibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, um die Beschäftigten vor den Gefahren durch gefährliche Stoffe zu schützen.

Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Diese haben eine wichtige Funktion bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten enthalten konkrete Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsplätze. Sie geben Hinweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Verankerung im Recht — rechtliche Grundlagen

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und als kontinuierlichen Verbesserungsprozess weiterzuführen. Die “Grundsätze der Prävention” sind in der DGUV Vorschrift 1 und in der DGUV Regel 100–001 detaillierter beschrieben.

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen richtig beurteilen

Gefährdungen beurteilen — heißt erkennen und einschätzen

Gefährdungen und Belastungen, die die Gesundheit in Mitleidenschaft ziehen, können im beruflichen Alltag entstehen. Das Zielt ist die damit einhergehenden Risiken zu minimieren oder diese vollständig zu beseitigen. Arbeitsplätze und Arbeitsumgebung sollen möglichst gesundheitsförderlich gestaltet sein. Dazu müssen Gefährdungen und Belastungen erkannt und geschätzt werden können.

Gefährdungsbeurteilung Planen

Sicherheit und Gesundheit ist planbar und kann gemanagt werden

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument für die Führung und Planung von betrieblichen Abläufen. Durch geeignete Maßnahmen können Störungen im Betriebsablauf, Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dies kann auch dazu beitragen, Ausfallzeiten beim Personal zu minimieren. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise Regelungen zur Reinigung und Desinfektion, arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte sowie Prüffristen für Arbeitsmittel und Betriebsanweisungen. Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen können zudem die Motivation und Leistungsfähigkeit verbessern und zur Qualitätssicherung beitragen.

Gefährdungsbeurteilung Dokumentationspflicht

Besteht eine Dokumentationspflicht für Gefährdungsbeurteilungen?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument für die Führung und Planung von betrieblichen Abläufen. Durch geeignete Maßnahmen können Störungen im Betriebsablauf, Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dies kann auch dazu beitragen, Ausfallzeiten beim Personal zu minimieren. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise Regelungen zur Reinigung und Desinfektion, arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte sowie Prüffristen für Arbeitsmittel und Betriebsanweisungen. Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen können zudem die Motivation und Leistungsfähigkeit verbessern und zur Qualitätssicherung beitragen.

Gefährdungsbeurteilung, reicht es diese 1x zu erstellen?

Reicht es, eine Gefährdungsbeurteilung einmal zu erstellen?

Es ist wichtig, dass die Schutzmaßnahmen (arbeitsmedizinisch und arbeitssicherheitstechnisch) kontinuierlich überprüft werden. Einmal im Jahr muss die Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden. Auch wenn sich Gegebenheiten in deinem Unternehmen ändern, ist dies notwendig. Dazu zählen die folgenden Fälle:

  • wenn es Änderungen in den Arbeitsverfahren oder ‑prozessen gibt
  • wenn neue Arbeitswerkzeuge oder Stoffe verwendet werden,
  • für den Fall, dass Vorschriften oder Gesetze geändert werden,
  • Wenn es einen Arbeitsunfall gegeben hat bzw. eine Berufskrankheit auftritt
  • bei arbeitsplatzbedingten Beeinträchtigungen, die zu langen Fehlzeiten führen
Gefährdungsbeurteilung Sieben Schritte zur

Sieben Schritte zur Gefährdungsbeurteilung

  1. Festlegen von Arbeitsbereich und Tätigkeiten
  2. Ermitteln von Gefährdungen
  3. Beurteilung von Gefährdungen
  4. Festlegen von Maßnahmen
  5. Durchführung von Maßnahmen
  6. Prüfung auf Wirksamkeit
  7. Gefährdungsbeurteilung Schreiben oder Fortführen
  8. Dokumentieren
  9. Überwachen und Aktualisieren

FAQ – Rund ums Thema

Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung der für die Beschäftigten mit
ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung mit dem Ziel, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen.
Sie ist das zentrale Instrument für zielgerichtete betriebliche Präventionsmaßnahmen im Bereich des
Arbeitsschutzes auf Grundlage der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Das fordert das Arbeitsschutzgesetz § 5 Absatz 1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen: Der Arbeitgeber hat
durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche
Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Konkretisiert wird diese Forderung u.a. in:

  • Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten
  • Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit
  • Gefahrstoffverordnung und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe
  • Mutterschutzgesetz

Welchen Gefährdungen können meine Beschäftigten ausgesetzt sein? Diese resultieren vor allem aus:

  • der Gestaltung/ Errichtung der Arbeitsstätte/ des Arbeitsplatzes
  • physikalischen/ chemischen/ biologischen Einwirkungen
  • der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln
  • der Gestaltung von Arbeitsverfahren, -abläufen und der Arbeitszeit
  • unzureichender Qualifikation/ Unterweisung der Beschäftigten
  • psychischen Belastungen bei der Arbeit

Ja. Seit der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die psychischen
Belastungen hinsichtlich der möglichen Gefährdungen für die Beschäftigten zu beurteilen.
Als psychische Belastung werden alle äußeren Einflüsse bezeichnet, die sich sowohl positiv als auch negativ auf
die menschliche Psyche auswirken und das Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Verhalten einer Person
beeinflussen. Negative Einflüsse gilt es zu vermeiden, positive zu fördern. Allerdings sind die
Belastungsfaktoren vielfältig und jeder Mensch reagiert unterschiedlich darauf. Dennoch lassen sich psychische
Belastungen gestalten und können so zu einem wichtigen Instrument für Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit werden.

Bevor ich mit neuen Prozessen, Verfahren, Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen beginne, ist eine Erstbeurteilung
erforderlich. Auch vor der Anschaffung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen. Außerdem nach Änderungen der
Gegebenheiten, z. B.:

  • Änderung von Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Arbeitsorganisation
  • Fremdfirmeneinsatz
  • Arbeitsunfälle, Störfälle
  • Änderung der gesetzlichen Vorgaben

Damit nicht genug. Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig, sprich jährlich auf Aktualität zu prüfen.

Formvorschriften existieren nicht, inhaltliche Vorgaben schon. Folgende Aspekte müssen erkennbar sein:

  • Gültigkeitsbereich
  • Gefährdungen
  • Risikoeinschätzung
  • Schutzmaßnahmen
  • Handlungsbedarfe mit Termin und Verantwortlichkeit
  • Wirksamkeitskontrolle mit Termin und Verantwortlichkeit

Fordern Sie einfach ein Angebot von uns an oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

Kursangebot Gefährdungsbeurteilung

Erfahren Sie, wie Sie Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz identifizieren und bewerten können. Unsere praxisorientierten Kurse bieten Ihnen das nötige Wissen und die Fähigkeiten, um Gefährdungsbeurteilungen effektiv durchzuführen. Erfahren Sie mehr über rechtliche Grundlagen, Methoden, und Verfahren, und entwickeln Sie maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen für Ihr Unternehmen.

Format

  • Präsenzveranstaltungen
  • Virtuelle Formate
  • Blended Learning

Kursdauer:

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
  • Methoden und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung
  • Risikobewertung und Priorisierung
  • Dokumentation und Kommunikation von Ergebnissen

Erweitern Sie Ihre Kenntnisse im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Nehmen Sie an unseren Kursen teil und sorgen Sie für ein sicheres Arbeitsumfeld in Ihrem Unternehmen.

Gefährdungsbeurteilung (GBU) Beratung, Schulung, Kurse

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) & Beratungsleistungen

Gefährdungsbeurteilung (GBU) Beratung, Schulung, Kurse

Spezialisiert auf die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, bieten wir systematische Gefährdungsanalysen und maßgeschneiderte Arbeitsschutzmaßnahmen. Unser erfahrenes Team entwickelt individuelle Lösungen, um die Sicherheit und Produktivität Ihres Unternehmens zu erhöhen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Risikobewertungen und -analysen
  • Entwicklung von Maßnahmenplänen zur Risikominimierung
  • Unterstützung bei der Umsetzung und Überprüfung der Maßnahmen